GEMAfrei bedeutet, dass für die Verwendung dieser Titel keine Gebühren an die GEMA, die deutsche Schutzgesellschaft für Urheberrechte, entrichtet werden müssen.
Ein Beispiel:
Bei jeder öffentlichen Verwendung handelsüblicher Musik müssen unabhängig der Abspielquelle (Radio, CD, usw.) und unabhängig der Verwendung (Hintergrundbeschallung, Unterhaltung, Seminar, usw.) GEMA-Gebühren abgeführt werden. Dies gilt für Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen. Die einfachste Möglichkeit sich dieser kostenintensiven Pflicht zu entziehen ist es, gegenüber der GEMA bei Nachfrage belegen zu können nicht geschützte Musik, eben GEMAfreie Musik zu verwenden (oder alternativ vollständig auf Musik und Abspielgeräte zu verzichten).
Zum Nachweis der Verwendung GEMAfreier Titel stellt ausZeit Ihnen die entsprechenden Bescheinigungen, Lizenzen, aus.